Hausordnung

Hausordnung

Liebe Gäste

Sie verbringen Ihren Aufenthalt in einer privaten Pension. In die Pflege unserer Unterkünfte investieren wir sehr viel Mühe und hoffen, dass Sie eine angenehme Zeit bei uns verbringen oder nach getaner Arbeit hier zur Ruhe kommen.

Nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung geben. In ihr beschreiben wir, wie wir uns den Umgang mit unseren Räumlichkeiten und dem Inventar vorstellen. Auch haben wir, zur eigenen Entlastung einige Regeln aufgeführt, von denen wir uns wünschen, dass diese Ihr Verständnis finden. Durch die ordentliche Behandlung der Zimmer helfen Sie uns, Ihnen auch in der Zukunft attraktive Unterkünfte zur Verfügung stellen zu können.

Vielen Dank für die Beachtung der Hausordnung.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

 

Anreise

Die Zimmer können generell ab 18°° Uhr übernommen werden.

Frühere Anreisen können Sie gerne mit uns abstimmen.

 

Abreise

Die Zimmer müssen uns am Abreisetag ab 10.00 Uhr wieder zur Verfügung stehen, damit wir sie für die nächsten Gäste vorbereiten können. Ausnahmen hiervon bedürfen unserer Zustimmung.

 

Schlüssel

Bei der Anreise werden Ihnen nach Rechnungsausgleich Schlüssel ausgehändigt. Dieser öffnet ihr Zimmer, sowie die Eingangstür der Pension sowie das Hoftor. Wir bitten Sie den Zimmerschlüssel bei Verlassen des Hauses sorgsam zu verwahren.

Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden.

Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten für die betroffenen Schlösser und Schlüssel.

Besucher

Besucher müssen zwingend bei der Pensionsleitung angemeldet werden.
Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.
Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden.

 

Sicherheit

Die Haustür sowie die Wohnungstür sind ständig geschlossen zu halten.

Ihnen stehen im Eingangsbereich Feuerlöscher zur Verfügung.

Sorgfaltspflicht

Während Ihres Aufenthalts bitten wir Sie um umweltfreundliches Verhalten vor allem beim Umgang mit Wasser, Heizung und Strom.

Bei Inbetriebnahme der Heizung bitte Türen und Fenster geschlossen halten. Beim Lüften bitte die Heizung runterdrehen. Bitte achten Sie insbesondere in der Heizperiode darauf ihr Zimmer stoßweise zu lüften. Ebenso bitten wir Sie um eine moderate Regelung der Heizkörper, sowie eine adäquat sparsame Verwendung von Wasser und Strom.

Achten Sie weiterhin bitte insbesondere beim Verlassen der Zimmer darauf, sämtliche Lichter, Fernseh- und Radiogeräte, Herdplatten und andere in Nutzung genommene technische Geräte auszuschalten.

Bitte schließen Sie alle Fenster und Türen beim Verlassen des Zimmers, um Schäden, die durch Unwetter entstehen können, zu vermeiden.

 

Bad

Wir bitten keine Hygieneprodukte; Essensreste oder Zigaretten in der Toilette zu entsorgen.

 

Küche 

Die Küche im Haupthaus ist eine Gemeinschaftsküche. Bitte beachten Sie, dass nur Geschirr im sauberen, trockenen Zustand wieder in die Schränke eingeräumt werden soll. Gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und andere Geräte, die Sie benutzt haben. Nach der Benutzung der Küche und Herdplatten bitten wir Sie, diese unverzüglich zu säubern.

Hierfür stehen Ihnen Putzmittel zur Verfügung.

Speisen bzw. Vorräte sind zu beschriften und können in mitgebrachten Frischhaltedosen oder entsprechenden Behältnissen im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Dieser Punkt ist zwingend erforderlich damit alle Mieter jeder Zeit die Küche in einem sauberen und einwandfreien Zustand vorfinden !!!

 

Geschirr und Duschtücher:
Bitte nehmen Sie keine Duschtücher, Geschirr oder Metallbestecke mit auf die Baustelle.

 

Müll

Da wir Mülltrennung haben, bitten wir Sie uns dabei zu helfen.

Ruhezeiten

Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, von 22:00 Uhr an die Nachtruhe einzuhalten.

Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden (22:00-06:00 Uhr) möglichst vermieden werden. Lärm ist zu vermeiden. In der Zeit von 22:00-06:00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Pensionsbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbungsvertrages getroffen werden können.

Auf den Fluren und im Treppenhaus bitten wir Sie sich ruhig zu verhalten.

Die Mittagsruhe von 12:00-14:30 Uhr ist einzuhalten.

 

Reinigung

Die Zimmer werden nach dem Aufenthalt gereinigt.

Die Beseitigung außerordentlicher Verunreinigungen werden dem Gast gesondert in Rechnung gestellt.

 

Parkmöglichkeiten

Soweit Sie die Stellplätze auf dem Pensionsgrundstück nutzen, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf oder vor dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Pension nicht.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich verboten. Einzelfälle sind mit den Vermietern abzustimmen. Voraussetzung ist, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie keine Gefahr für andere Gäste darstellen.

 

Rauchverbot

Zum Schutz der Gesundheit aller unserer Gäste beachten Sie bitte das strickte Rauchverbot in den Gästezimmern, auf den Toiletten, sowie den Fluren und allen für Gäste zugänglichen Bereichen des Hauses.

Einen Raucherbereich haben wir auf der Terrasse sowie vor dem Hauseingang für Sie eingerichtet. Zur Vermeidung von Rauchgeruch schließen Sie bitte die Türen.

 

Beschädigung/ Verlust/ Diebstahl/ Haftung

Wir sind stets bemüht für eine angenehme Atmosphäre im Haus zu sorgen und für unsere Gäste alles sauber und ordentlich zu halten. Bitte gehen Sie daher sorgsam mit unserer Einrichtung um.

Für Schäden, welche durch unsere Gäste am Gebäude oder Inventar verursacht werden, haften diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden bzw. Verlust uns mitteilen, und wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bzw. bei der Endreinigung feststellen müssen.

Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern usw., die sich auf dem Gelände der Pension befinden, wird nicht gehaftet.

Die Pension übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachte technische Geräte und ähnliches obliegen ausschließlich der Aufsicht des Gastes.

Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

Gleiches gilt für die Schadensersatzpflicht hinsichtlich sonstiger Maßnahmen (z. B. Feuerwehr-, Polizei- oder Rettungsdiensteinsätze), zur tatsächlichen oder vermeintlichen Abwendung von Gefahren für Gäste, Personal und das Gebäude, soweit diese auf ein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Hausgästen zurückzuführen sind.

 

Sonstiges

Wir bitten Sie ihre gesamten persönlichen Sachen in ihrem Zimmer unterzubringen. Bitte keine Kleider oder andere Gegenstände im Bad/Dusche oder Schuhe im Flur stehen lassen.

Bitte stellen Sie keine Getränkeflaschen auf die Fensterbänke.
Bitte essen Sie nicht in den Betten und lagern Sie auch keine Lebensmittel in den Nachtkästchen oder unter den Betten.

In den Zimmern und Bädern darf weder gewaschen noch getrocknet werden. Hierzu steht Ihnen die öffentliche Textilreinigung in Reilingen zur Verfügung.


Es ist nicht gestattet, die Appartements umzuräumen, Betten oder andere Möbel zu verschieben oder in andere Zimmer zu transportieren.

Den Hausgästen ist es nicht gestattet eigenen gewerblichen Zwecken in den Räumen der Pension nachzugehen.

Besitz, Konsum und Handel mit verbotenen Betäubungsmitteln (Drogen) sind auf unserem gesamten Gelände verboten und führen zum sofortigen Pensionsverweis!

Waffen und gefährliche Gegenstände jeglicher Art dürfen nicht auf das Pensionsgelände eingebracht werden!

 

Hausrecht

Die Pensionsleitung, oder deren Beauftragte, üben das Hausrecht aus. Es ist der Pensionsleitung jederzeit erlaubt die Zimmer zur Ausübung des Hausrechts zu betreten um, z.B. um nötige Reinigungsmaßnahmen, oder bei Störungen des Hausfriedens, notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pension-Leitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Pensionsverweise/Hausverbote können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.

Diese Maßnahme entbindet den Gast nicht von seiner Zahlungspflicht hinsichtlich der gebuchten Übernachtungen, sowie evtl. Schadensersatzforderungen des Hauses.